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Kinder im Internet – wie Eltern mit der virtuellen Welt umgehen sollten
Der richtige Zeitpunkt
Über die Frage, ab welchem Alter wir unsere Kinder an den Computer und an das Internet heranführen sollten gibt es vermutlich ebenso viele Meinungen wie Eltern. Hier gibt es kein Mindestalter, jedoch sollten besonders kleinere Kinder nur gemeinsam mit den Eltern an dem Gerät sitzen und gemeinsam erkunden, was es mit all den Knöpfen und Funktionen auf sich hat. Auch 3-4-jährige können durchaus bereits langsam und kontrolliert an einen Computer herangeführt werden. Meist lässt sich das aufgrund der Nutzung durch die Erwachsenen oder größere Geschwister gar nicht verhindern, dass Kinder schon frühzeitig Interesse daran finden.
Im Übrigen gibt es spezielle für Kinder optimierte Computerprogramme und Internetseiten, die mit großen einprägsamen Knöpfen, Grafiken und entsprechendem audiovisuellem Feedback leichter an den Umgang mit dem Gerät heranführen.
Ungeeignete Inhalte
Sobald Kinder in einem gewissen Alter, oft schon weit vor der Pubertät, alleine mit dem Computer umgehen können und verstehen wie Suchmaschinen funktionieren, wächst auch die Neugier über die in der Öffentlichkeit herrschenden Tabu-Themen mit pornografischen oder gewalttätigen Inhalten. Denn im Internet gibt es keine Tabu-Zonen und so kommen auch Kinder auf einfache Weise an derartige Informationen. Daher ist es besonders wichtig, dass sich die Eltern bereits frühzeitig gemeinsam mit ihrem Nachwuchs mit dem Thema, vor allem auch in Bezug auf das Internet und dessen Möglichkeiten auseinandersetzen und entsprechend frühzeitig darüber aufklären.
Schutzmaßnahmen wie Seitenfilter und Verbote helfen hier in der Regel gar nichts, denn irgendwo findet sich heute immer ein freier Zugang zum Internet – doch dann völlig unkontrolliert und hinter dem Rücken der Eltern.
Der Chat im Internet
Nahezu jedes bekannte Chat-Programm bietet heute auch einen Video-Chat, mit dem man sich via Webcam von Angesicht zu Angesicht über das Internet unterhalten kann. Hierdurch kann das Risiko ebenfalls verringert werden, an einen Betrüger oder Gewaltverbrecher zu kommen.
Gesetze gelten auch im Internet
Wir berichteten über soziale Netzwerke wie Facebook und Co., dessen Vorteile und auch über die Risiken der wahllos ins Netz gestellten (persönlichen) Informationen. Derartige Seiten sind zum beliebten Freizeitvertreib geworden und immer mehr Menschen aus der Umgebung schließen sich solchen Netzen an. Doch nicht selten wird beim Hochladen von Bildern gegen geltendes Recht verstoßen. Zum Beispiel könnte das letzte Urlaubsfoto, auf dem neben dem Freund oder der Freundin auch noch fremde Personen abgelichtet wurden zu teuren Abmahnungen von den Anwälten der betroffenen Personen führen, wenn sich diese auf fremden Profilseiten sozialer Netzwerke wiederfinden. Oder aber das Veröffentlichen von Bildern aus fremden Onlineshops, z.B. in einem Eintrag wie „kuckt mal, was für tolle Schuhe ich mir heute gekauft habe“, können zu teuren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Veröffentlichung geschützter Bilder führen. Gleiches gilt übrigens nicht nur für soziale Netzwerke, auch bei Online-Auktionshäusern wie Ebay dürfen fremde Bilder aus egal welchen Quellen (z.B. Google Bildersuche) nicht verwendet werden (Urheberrecht) – das kann und wird in vielen Fällen zur teuren Erfahrung!
Abzocke
Beim Surfen im Internet finden sich immer wieder auch Seiten, die ganz gezielt darauf aus sind deren Besucher, bevorzugt Kinder und Jugendliche abzuzocken. Beispielsweise könnte eine Seite mit den neuesten Spiele-Cheats, Hausaufgaben oder Klingeltöne für das Handy locken. Dabei sind diese Seiten oft so professionell aufgebaut, dass auf den ersten Blick gar nicht erkennbar ist, dass es sich hierbei um eine Abzocke handeln könnte. Meist nur im Kleingedruckten liest man von Gebühren, die durch Nutzung des Portals fällig werden. Oder auch kostenlose Testzugänge, die am Ende aber aktiv gekündigt werden müssen können schnell zur teuren Abzock-Falle werden, denn oft können solche Online-Verträge nur online mit den bei der Anmeldung erhaltenen Zugangsdaten wieder beendet werden. Hat man sich diese zu dem Zeitpunkt nicht notiert, kann man den Vertrag später nicht mehr so einfach kündigen.
Bevor Kinder und Jugendliche sich irgendwo anmelden, sollten sie die Seite gemeinsam mit den Eltern prüfen und den Anmeldevorgang gemeinsam vollziehen. So kann einerseits sichergestellt werden, dass keine persönlichen Daten an unseriöse Firmen herausgegeben werden und andererseits schützt es die Familie vor unliebsamen Rechnungen oder Mahnungen.
Fazit
Das Internet bietet sehr viel Potential. Gerade hier kann man sich ohne großen Aufwand ein enormes Wissen aneignen. Verschließen sollte man seinen Kindern diese Möglichkeit grundsätzlich nicht, aber es ist sehr wichtig die Kinder über die Risiken und Gefahren schon frühzeitig aufzuklären und darauf vorzubereiten, auch wenn diese zu Hause gar keinen eigenen Computer besitzen.
Foto: © Monkey Business - Fotolia.com Kommentare zum Artikel:Es wurden noch keine Kommentare zu diesem Artikel abgegeben.
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